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Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Neue Regeln für Digital Finance im Finanzsektor

FinmadiG: Stärkung der Integrität und Stabilität des Finanzsystems
23.10.2025
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Versicherungen & Finanzdienstleistungen

Digitale Finanzdienstleistungen sind integraler Bestandteil einer zukunftsgerichteten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) setzt Deutschland nun zentrale EU-Vorgaben (KOM (2020) 591 final vom 24.09.2020) in nationales Recht um. Ziel ist es, den Finanzsektor für die digitale Zukunft zu stärken – mit neuen Regeln für Kryptowerte, Geldtransfers und digitale Resilienz. 

Inkrafttreten des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes

Im Dezember 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) im Bundesgesetzblatt. Das Inkrafttreten erfolgte gestaffelt, wobei spätestens zum 1. Januar 2025 allen Bestimmungen des Gesetzes Folge zu leisten ist. Das FinmadiG integriert mehrere EU-Verordnungen in deutsches Recht – darunter MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation), DORA (Digital Operational Resilience Act) und die Geldtransferverordnung. Diese Art der Multilayer-Regulierung ist komplex, denn Unternehmen des Finanzsektors müssen gleichzeitig erstmals Anforderungen aus den verschiedenen Gesetzen erfüllen. Die Umsetzungsfristen waren dabei knapp bemessen: insbesondere bei DORA (Stichtag: Januar 2025) und der neuen Kryptotransferpflicht (Oktober 2025). Auch der bürokratische Zusatzaufwand kann bedeutsam sein, etwa wenn für neue Geschäftsmodelle im Kryptobereich Genehmigungen nach dem KMAG erforderlich werden. Bei Nicht-Umsetzung drohen Bußgelder, Reputationsschäden und Lizenzverluste. Der Know-how-Aufbau für Mitarbeitende sollte bereits angelaufen sein. 

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: Auswirkungen auf nationale Gesetzgebung

Tabelle 1 - FinmadiG - Auswirkungen auf nationale Gesetzgebung

Neue Anforderungen für Unternehmen

Im weiteren Sinne ergeben sich für Unternehmen aus dem FinmadiG:

Erweiterte Compliance-Anforderungen

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen künftig – analog zu Banken – Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei Transfers erfassen und übermitteln.

Erlaubnispflicht für neue Geschäftsmodelle

Das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) schafft einen nationalen Rahmen für Token, die nicht unter MiFID II fallen. Unternehmen benötigen dafür ggf. neue Genehmigungen.

Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht

Verstöße gegen EU-Vorgaben werden strenger sanktioniert. Die BaFin erhält erweiterte Befugnisse zur Kontrolle und Durchsetzung. 

Vorgaben an die Offenlegung

Insiderinformationen, Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten.

Kundensicherheit

Vorgaben zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und Kunden der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.

Strategische Standortvorteile

Deutschland positioniert sich als Vorreiter in der Kryptoregulierung – ein Wettbewerbsvorteil für Finanzdienstleister mit internationalen Ambitionen.

Technologische Herausforderungen durch das FinmadiG

Für die vom CIO verantworteten transaktionalen Finanzsysteme wird die Stärkung der Resilienz bzw. Sicherheit gegenüber Cybercrime zur gesetzlichen Pflicht. Dazu kommen weitere Herausforderungen: 

  • Legacy-Systeme: Bestehende IT-Infrastrukturen sind oft nicht auf Realtime-Reporting, Resilienztests oder Kryptotransferdaten ausgelegt. 

  • Interfaces & Datenqualität: Die Pflicht zur Übermittlung von Sender- und Empfängerdaten bei Kryptotransfers erfordert saubere Stammdaten und neue Schnittstellen. 

  • Cyberresilienz: Unternehmen müssen ihre IT-Systeme auf Ausfallsicherheit, Angriffserkennung und Recovery-Fähigkeiten prüfen und dokumentieren. 

IT-Verantwortliche müssen schnell handeln, um ggf. bestehende regulatorische Lücken und technische Risiken identifizieren. Durch ein Gap-Assessment können FinmadiG-Anforderungen auf bestehende Prozesse gemappt und Handlungsfelder abgeleitet werden. 

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: SAP-Technologien als Lösungsansatz

Für DORA und MiCAR Anforderungen können etablierte SAP-Technologie Mehrwerte liefern:

  • SAP Business Technology Platform (BTP): Für zentrale Überwachung, Notfallmanagement und Integration externer IT-Dienstleister.
  • SAP Cloud ALM (CALM): Für Resilienztests, Incident-Management und Prozess-Dokumentation.
  • SAP Identity Access Governance (IAM): Für Zugriffskontrollen und Sicherheitsrichtlinien.
  • SAP Document and Reporting Compliance (DRC): Für revisionssichere Übermittlung von Sender-/Empfängerdaten bei Kryptotransaktionen.
  • SAP S/4HANA Finance: Für Transparenz in der transaktionalen Buchhaltung, real-time Reporting und Integration von digitalen Assets. 

Verfasst von

Martin Wünsch
Prof. Dr. Martin Wünsch
Experte für SAP S/4HANA Transformation & Finance

Prof. Dr. Martin Wünsch ist Experte für Financial Reporting und SAP S/4Hana Finance Consulting. Dieses Aufgabengebiet kennt er aus verschiedenen Perspektiven, z.B. in Big4-Audit, Corporate Functions oder Management-Beratung. Er hat einen Lehrstuhl für ABWL, insb. Int, Rechnungslegung & Controlling, an der FOM Hochschule Düsseldorf inne und publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen der Finanzberichterstattung.