IFRS18 Finanzbereichterstattung | Stagebild

IFRS 18: Auswirkungen auf ERP-Systeme und Finanzprozesse

SAP Group Reporting unterstützt mit smarten Features

IFRS 18: Transparenz-Update für die Finanzberichterstattung
02.12.2025
Digitale Transformation
Finance
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Mit IFRS 18 verabschiedet das IASB eine der bedeutendsten Reformen der Finanzberichterstattung seit Jahren. Der neue Standard ersetzt IAS 1 und tritt ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Ziel ist es, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Financial Statements zu verbessern. Das Finanz- und Rechnungswesen von nach IFRS berichtenden Konzernen sollte sich zeitnah mit möglichen Anpassungen beschäftigen.

IFRS 18: Überblick über den neuen Rechnungslegungs-Standard

IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ ist das Ergebnis des langjährigen „Primary Financial Statements“-Projekts des IASB. Die Darstellung von Finanzinformationen soll nachhaltig verbessert werden, um Investoren und anderen Stakeholdern die finanzielle Leistung eines Unternehmens verständlicher und vergleichbarer präsentieren zu können.

 

Der neue IFRS-Standard tritt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Unternehmen müssen die Vergleichsperiode retrospektiv anpassen – dies ist sicherlich als klarer Hinweis zu verstehen, wie bedeutsam das IASB diese Neuerung einstuft. Die Umsetzung von IFRS 18 ist dabei kein reines ReWe-Thema – sie betrifft auch Controlling/MGMT Accounting, Investor Relations und Prozesse in der IT.

 

Bisher war die Finanzberichterstattung der Konzerne durch die Nutzung von eigens definierten Kennzahlen, z.B. einem „Operating EBIT(DA)“, von einer methodischen Intransparenz geprägt. 

Vor diesem Hintergrund hat das IASB drei zentrale Ziele für IFRS 18 formuliert:

  1. Verbesserte Vergleichbarkeit von Abschlüssen über Branchen hinweg
  2. Mehr Transparenz durch klar definierte Kategorien
  3. Starke Disziplin bei der Verwendung unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen

IFRS 18: Änderungen im Überblick

1. Neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung

IFRS 18 führt drei definierte Kategorien ein:

IFRS 18: 3 Kategorien

Diese Trennung orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der Kapitalflussrechnung (IAS 7) und soll primär die wirtschaftliche Realität nachvollziehbarer abbilden sowie die Vergleichbarkeit innerhalb der Peer-Group und auch über Branchen hinweg erhöhen. Weiterhin zu berichten sind die Kategorien „Ertragssteuern“ und „Aufgegebene Geschäftsbereiche“.

 

2. Management-defined Performance Measures (MPMs)

Unternehmen nutzen häufig eigene Leistungskennzahlen, die nicht durch IFRS definiert sind – sog. „Non-Gaap-KPIs“. IFRS 18 verpflichtet nun zur Offenlegung dieser MPMs inklusive einer Abstimmung mit den nach IFRS geforderten Kennzahlen. 

 

3. Mehr Details durch Disaggregation

Der Standard verlangt eine stärkere Aufschlüsselung von Ergebnispositionen, z. B. bei „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“. Ziel ist es, die Aussagekraft im Reporting zu erhöhen und „Black Boxes“ zu vermeiden.

Herausforderungen für die CFO-Funktion

Erste Praxiserfahrungen zeigen, dass die Einführung von IFRS 18 mit einem erheblichen Umstellungsaufwand einhergehen kann. Anwenderunternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit Handlungsfeldern und Maßnahmen zu beschäftigen, z.B. in den folgenden Bereichen:

  • ERP- und Konsolidierungssysteme (z. B. SAP S/4HANASAP Group Reporting)
  • Reporting-Prozesse (Record-2-Report), KPIs/Dashboards und Reporting-Layouts
  • Investor Relations und Kommunikation mit Analysten sowie Banken
  • Schulungsbedarf für Accounting- und Controlling-Teams
  • Einbindung des Wirtschaftsprüfers

     

Vor dem Projektstart kann ein Impact Assessment helfen, die betroffenen Prozesse, Systeme und Berichtselemente zu identifizieren. Pro-Forma-Abschlüsse bringen möglicherweise zielführende Erkenntnisse für unterbliebene Anpassungen.

 

Technisch muss sichergestellt sein, dass die neuen Kategorien und MPMs abgebildet werden können. Inhaltlich muss analysiert werden, welche GuV-Posten neu kategorisiert werden müssen und welche Auswirkungen auf KPIs, Covenants und interne Steuerungsgrößen bestehen. 

 

Die Finanzabteilung muss den bestehenden Positionsplan (Kontenrahmen und Berichtslayout) i.d.R. gezielt überarbeiten, um die neuen Anforderungen an die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und die Offenlegungspflichten zu erfüllen. Dabei stehen für gewöhnlich die Disaggregation von „Sammelpositionen“, z. B. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ im Vordergrund. Neben der retrospektiven Anwendung treiben auch Überleitungsrechnungen, die die Änderungen im Vergleich zu IAS 1 deutlich machen, den Implementierungsaufwand.

Änderungen zur Kapitalflussrechnung

Für die Kapitalflussrechnung ergeben sich zwei wesentliche Änderungen:

  1. Der „operative Gewinn oder Verlust“ wird als Ausgangspunkt für die Ermittlung des operativen Cashflows festgeschrieben.
  2. Die aktuell bestehenden Wahlrechte für die Darstellung von gezahlten und erhaltenen Zinsen/Dividenden werden präzisiert: Für Unternehmen ohne spezifische Hauptgeschäftstätigkeit gilt künftig, dass gezahlte Zinsen und Dividenden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit, erhaltene Zinsen und Dividenden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit zu zeigen sind.

Konkrete Maßnahmen zur IFRS-18-Vorbereitung bei UKV-Format

Zuordnung zu neuen Kategorien

IFRS 18 verlangt die Einteilung der GuV in „Operating“, „Investing“ und „Financing“. UKV-typische Positionen wie „Herstellungskosten des Umsatzes“ oder „Vertriebskosten“ müssen diesen Kategorien zugeordnet werden.

Bewertung von Funktionsbereichen

Prüfung, ob einzelne Kostenarten (z. B. F&E, Vertrieb, Verwaltung) eindeutig dem operativen Bereich zugeordnet werden können oder ob eine weitergehende Disaggregation nötig ist.

Anhang-Überleitung

Gefordert wird künftig eine separate Angabe im Anhang, die die nach Kostenarten (z. B. Personal, Abschreibungen) gegliederten für die jeweiligen Funktionsbereiche wesentlichen Aufwendungen darstellt.

Moderne SAP EPM-Tools unterstützen die Transformation

So ist SAP Group Reporting für SAP S/4HANA aufgestellt, um Unternehmen die Einhaltung von IFRS 18 zu ermöglichen und beispielsweise die Erstellung neuer Konten und Zwischensummen zu vereinfachen. Schon aktuell können Anwenderunternehmen ihre Finanzberichtsprozesse optimieren und sich an künftige Standardänderungen anpassen, ohne umfangreiche Neukonfigurationen vornehmen zu müssen:

  • Setup of Consolidation Extension Versions: Diese Funktionalität bietet einen robusten und zukunftssicheren Rahmen für die Verwaltung paralleler Finanzberichte und Restatements.
  • Consolidation Chart of Accounts Updates: Diese Feature erleichtert die Aktualisierung und Pflege von Änderungen im Chart of Group Positions und gewährleistet so die Einhaltung der neu definierten Anforderungen an die Offenlegung von Finanzinformationen.
  • Mapping mit ERP-Kontenplan: SAP Group Reporting erleichtert und automatisiert die Zuordnung zwischen ERP-Kontenplan und Group Chart of Positions.
  • Time-dependent FS Item Hierarchy Maintenance: Das System unterstützt die Pflege der zeitabhängiger FS-Elementhierarchien und ermöglicht so kontinuierliche Aktualisierungen im Laufe der Zeit.
  • Group Reporting Data Collection: Organisationen können zusätzliche Informationen erfassen, die zur Einhaltung von IFRS18 erforderlich sind (z. B. die Meldung von Aufwandsposten zur Ermittlung des bereinigten EBITDA).
  • Consolidation Monitor (New Version): Es ist möglich, mehrere Geschäftsjahre für mehrere Konsolidierungsgruppen (Scopes) mit einem Klick zu öffnen und zu schließen.

     

Durch eine permanente Weiterentwicklung wird die Flexibilisierung und Skalierungsfähigkeit von SAP Group Reporting im „Best Practice 1SG“ weiter ausgebaut:

  • Neu strukturiertes Income Statement: Der Chart of Positions wird erweitert und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung umstrukturiert, um den Darstellungsvorschriften von IFRS 18 zu entsprechen.
  • Update des Cash Flow Statements: Der Ausgangspunkt der konsolidierten Kapitalflussrechnung wird aktualisiert, sodass als Ausgangspunkt die Zwischensumme des Betriebsergebnisses dient.

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Verfasst von

Martin Wünsch
Prof. Dr. Martin Wünsch
Experte für SAP S/4HANA Transformation & Finance

Prof. Dr. Martin Wünsch ist Experte für Financial Reporting und SAP S/4Hana Finance Consulting. Dieses Aufgabengebiet kennt er aus verschiedenen Perspektiven, z.B. in Big4-Audit, Corporate Functions oder Management-Beratung. Er hat einen Lehrstuhl für ABWL, insb. Int, Rechnungslegung & Controlling, an der FOM Hochschule Düsseldorf inne und publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen der Finanzberichterstattung.