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EU AI Act: Neue Regulierungen für den KI Einsatz

SAP -Betrieb und IT-Organisation im Fokus

EU AI Act: Neue Compliance-Vorschriften für den CFO-Bereich
05.05.2026
Künstliche Intelligenz
SAP
Finance
Digitale Transformation

Der EU AI ACT fordert von Unternehmen, dass KI-Anwendungen nicht missbräuchlich genutzt werden. Um die neuen gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Dokumentation erfüllen zu können, müssen bestehende Kontrollstrukturen erweitert werden. Betroffen sind auch der operative SAP-Betrieb und die IT-Organisation. Die neuen Regelungen gelten in weiten Teilen ab August 2026.

Der im Mai 2024 vom EU-Rat verabschiedete EU AI Act schafft einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Die bisher weltweit einzigartige KI-Regulierung geht in weiten Teilen im August 2026 in Deutschland „live“.
Die KI-Verordnung verändert damit schrittweise die Compliance‑Pflichten für den KI‑Einsatz auch im Finanz‑ und Rechnungswesen sowie die Prüfungsagenda der Internen Revision:

 

  • neue Pflichten zur Inventarisierung & Risikoklassifizierung von KI-Anwendungen
  • erhöhte Transparenz‑ und Dokumentationsanforderungen
  • sowie weitergehende Audit‑ und Governance‑Aufgaben

EU AI Act: Das Unternehmensmanagement muss aktiv werden

Die für Compliance zuständigen Stäbe müssen KI‑Bestände erfassen, Hochrisiko‑Anwendungen im Sinne des EU AI Acts identifizieren und Revisions‑ sowie Kontrollprozesse anpassen. Bereits seit Februar 2025 gelten Verbote für Systeme mit unannehmbarem Risiko. Vorschriften für General-Purpose AI (GPAI) wurden im August bereits wirksam, während die entscheidenden Regeln für Hochrisiko-Systeme und allgemeine Pflichten im August 2026 verbindlich werden.

Aufgabenbereich der internen Revision wird technologie-spezifisch erweitert

  1. Risikoklassifizierung als neue Kontrollinstanz

    Das IKS muss Prozesse beinhalten, die jedes eingesetzte KI-System einer der vier Risikoklassen (unacceptable, high, limited, minimal) zuordnen. Besonders bei Hochrisiko-KI-Systemen (z. B. in der Personalrekrutierung oder Kreditprüfung) sind die Anforderungen an das IKS am höchsten.

  2. Implementierung eines KI-Risikomanagements

    Für Hochrisiko-Systeme schreibt die Verordnung ein dediziertes Risikomanagementsystem vor. Dies umfasst:

    • Die systematische Identifizierung und Analyse von Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte.
    • Die Festlegung von Minderungsmaßnahmen, die regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden müssen.
    • Erweiterte Dokumentations- und Protokollierungspflichten: Das IKS muss sicherstellen, dass technische Dokumentationen stets aktuell sind und KI-Systeme ihre Vorgänge automatisch protokollieren (Logging), um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
    • Daten Governance: Interne Kontrollen müssen künftig auch die Qualität der Trainings- und Testdaten überwachen, um Bias (Voreingenommenheit) und Fehler in der KI-Ausgabe zu minimieren.
  3. Menschliche Aufsicht (Human Oversight) 

    Kontrollmechanismen müssen sicherstellen, dass KI-Entscheidungen durch Menschen überprüft und bei Bedarf korrigiert oder gestoppt werden können.

Auswirkungen des EU AI Acts auf das Finanz‑ und Rechnungswesen

  • KI‑gestützte Kreditbewertungen werden möglicherweise als hochrisikorelevant eingestuft. Dies führt zu verpflichtenden Risikoanalysen, Bias‑Tests und Dokumentation.
  • Die Nachvollziehbarkeit von Trainingsdaten, Modell‑Dokumentation und Erklärbarkeit gegenüber Aufsichten und Betroffenen sind gefordert. Buchungs‑ und Bewertungsprozesse müssen dabei auditierbar bleiben.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI‑Modellen erhöht die DSGVO‑Risiken. Diskriminierungsgefahren (Bias) erfordern ein kontinuierliches Monitoring sowie gezielte Gegenmaßnahmen.
  • Prüfer müssen technische Dokumentation, Risikoanalysen und Testprotokolle einsehen können.
  • Externe Audits werden wahrscheinlicher. „Ungeliebte“ Disziplinen, wie Audit Trail Dokumentation bekommen eine höherwertige Bedeutung

Operative Folgen des EU AI Acts für SAP-Betrieb und IT-Organisation

Im Change- und Release-Management steigen die Anforderungen an die dokumentierte Validierung, da jede KI-Modell-Änderung in SAP Systemen Testprotokolle und Freigaben benötigt. 

 

Third Party Risiken für eingekaufte Modelle und/oder Cloud Agenten (z. B. SAP Partner Modelle) erfordern vertragliche Zusicherungen zur Datenherkunft und Modell Transparenz. Vom EU AI Act sind möglicherweise die folgenden SAP KI-Anwendungen betroffen:

 

  • SAP Business AI (Joule, Agenten): rollenbasierte KI-Assistenten und vorgefertigte KI-Szenarien für HR, Procurement, Accounting Accruals Agent, Cash Management Agent
  • SAP AI Core & AI Launchpad: Infrastruktur für Training, Deployment, LifecycleManagement und Monitoring eigener MLModelle auf der SAP BTP.
  • Generative AI Hub / Generative AI Funktionen: Integration generativer Modelle für Text‑/Berichtserstellung, Zusammenfassungen und semantische Suche (z. B. in Joule).
  • Embedded AI in SAP S/4HANA: vorkonfigurierte KI-Szenarien (z. B. automatische Rechnungsverarbeitung, Klassifikation, Cash Forecasting).
  • SAP BTP AI Services (z. B. Dokumentenklassifikation, OCR, Tabular Models): wiederverwendbare Services für Datenextraktion und Vorhersagen.
  • SAP Analytics Cloud (KI-Funktionen wie „Just Ask“) und Predictive Services: Analyse und Erklärbarkeitsfunktionen für Finanzreports.
  • Intelligent Scenario Lifecycle Management (ISLM) / Joule Studio / Build Tools: Tools für Entwicklung, Governance und Lifecycle von KI‑Use‑Cases in SAP. 

Human(s) in the loop

Der Ressourcenbedarf für Validierung und Monitoring steigt erheblich. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus IT, Revision und SAP-Betrieb müssen durch Up-Skilling in die Lage versetzt werden, schon recht kurzfristig den neuen Anforderungen aus dem EU AI Act gerecht zu werden. Dabei sind regulatorische Detailfragen und technische Standards teilweise noch unfertig. Ihre Weiterentwicklung erfordert ein kontinuierliches Tracking der Tool-Fähigkeiten sowie der Rechtslage.

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Verfasst von

Martin Wünsch
Prof. Dr. Martin Wünsch
Experte für SAP S/4HANA Transformation & Finance

Prof. Dr. Martin Wünsch ist Experte für Financial Reporting und SAP S/4Hana Finance Consulting. Dieses Aufgabengebiet kennt er aus verschiedenen Perspektiven, z.B. in Big4-Audit, Corporate Functions oder Management-Beratung. Er hat einen Lehrstuhl für ABWL, insb. Int, Rechnungslegung & Controlling, an der FOM Hochschule Düsseldorf inne und publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen der Finanzberichterstattung.

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