Industriestrompreis: Chancen nutzen
Drittmengen und Nachweise im Griff behalten
Der Industriestrompreis ist in Deutschland mehr als nur eine politische Schlagzeile – für energieintensive Unternehmen kann er zu einem relevanten Hebel in der Kostenplanung werden. Gleichzeitig ist er kein „Rabatt per Knopfdruck“. Wer die Entlastung wirklich nutzen will, muss zwei Dinge beherrschen: Strommengen sauber zuordnen und Dekarbonisierungsmaßnahmen belastbar nachweisen. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob aus einem Förderinstrument ein echter CFO‑Case wird – oder zusätzlicher Aufwand ohne Auszahlung.
Rahmen für den Industriestrompreis
Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU‑Kommission ist der Weg für den Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 grundsätzlich frei. Ziel ist die Entlastung strom‑ und handelsintensiver Unternehmen in 91 Sektoren. Welche Sektoren beihilfefähig sind, ergibt sich aus Anhang 1 der EU-Verordnung, der sog. KUEBLL-Liste. Die Abwicklung der Antragsverfahren soll über das BAFA erfolgen, mit Beantragung in 2027 rückwirkend für 2026.
Die Förderung ist bundesweit auf bis zu 3,8 Milliarden Euro Fördervolumen begrenzt, von dem bis zu rund 9.500 potenziell begünstigte Betriebe profitieren. Und: Der Mechanismus zielt darauf ab, den effektiven Preis für die Hälfte des Verbrauchs auf 5 ct/kWh zu senken – orientiert am Großhandelsstrompreis, der in den Berechnungen mit 8,75 ct/kWh angesetzt wird.
Auch wenn Details in Richtlinien, Auslegungshinweisen und BAFA‑Prozessen konkretisiert werden, beginnt die eigentliche Arbeit nicht „mit dem Antrag“, sondern deutlich vorher – in Ihrer Datenbasis.
Drittmengenabgrenzung: Transparenz für Stromverbrauch schaffen
Eine zentrale Voraussetzung für den Industriestrompreis ist die exakte Abgrenzung von Drittverbräuchen. Unternehmen müssen nachweisen, welche Strommengen der begünstigten Produktion zuzuordnen sind. Dazu werden Messkonzepte erstellt … um die förderfähige Strommenge vom sonstigen Verbrauch abzugrenzen. Was heißt das konkret im Werkalltag? Drittmengen sind selten „groß“ – aber oft verstreut.
Typische Fälle sind:
- Kantinen oder Shops,
- untervermietete Flächen/Hallen,
- Fremdfirmen mit eigener Technik (z. B. Instandhaltung, Logistik),
- Ladeinfrastruktur oder Sonderverbraucher auf dem Gelände.
Regelwerke zur Strommengenabgrenzung setzen dabei grundsätzlich auf mess- und eichrechtskonforme Erfassung; Schätzungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorgesehen.
Für Energy Manager bedeutet das: Die Abgrenzung ist keine Excel‑Übung, sondern eine Kombination aus technischem Messkonzept, sauberer Dokumentation und dauerhafter Pflege, wenn sich Lastgänge, Mieter, Anlagen oder Prozesse ändern.
Energieeinsparnachweis Industrie: Dekarbonisierung belegbar machen
Die zweite Säule ist die Reinvestitionspflicht: Mindestens 50 % der Entlastung müssen in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen. Das Ziel ist klar – in der Umsetzung zählt jedoch die Belegbarkeit.
Um die Reinvestition in Dekarbonisierungsmaßnahmen nachzuweisen, ist eine kontinuierliche und belastbare Datengrundlage unerlässlich, die diese drei Bereiche abdecken kann:
- Dokumentation von Einsparungen durch Effizienzmaßnahmen,
- Nachverfolgbarkeit von Investitionen in förderfähige Technologien,
- Automatisierung von Berichtsprozessen für Wirtschaftsprüfer und Behörden.
Der Zusatz „ab 10 GWh mit Testat“ stellt die Latte höher: Spätestens dann ist eine Nachweisführung erforderlich, die nicht nur intern überzeugt, sondern auch extern prüffähig ist – inklusive Datenherkunft, Berechnungslogik, Versionierung und nachvollziehbarer Maßnahmenhistorie.
Ein pragmatischer Fahrplan: Was Sie jetzt vorbereiten sollten
Damit der Industriestrompreis in Deutschland nicht erst 2027 „überraschend“ auf dem Tisch landet, hilft ein kurzer, praxisnaher Fahrplan:
Abnahmestellen & Verbraucherstruktur klären
Wo entsteht Verbrauch – und wer ist (juristisch/operativ) Letztverbraucher?
Messkonzept aktualisieren
Drittverbräuche identifizieren, Messpunkte prüfen, Dokumentation vervollständigen.
Datenhaushalt stabilisieren
Messwerte, Energierechnungen, Produktionsbezüge, Standortstruktur – konsistent über die Zeit, nicht nur stichtagsbezogen.
Maßnahmenpipeline aufsetzen
Welche Dekarbonisierungs- und Effizienzmaßnahmen sind förderfähig, und wie werden CAPEX/OPEX, Inbetriebnahme und Wirkung dokumentiert?
Auditfähigkeit mitdenken (insbesondere >10 GWh)
Prüffähige Ablage, klare Rollen, feste Reports – damit das Testat nicht zum Projektstopp wird.
Wie eine Plattform helfen kann – ohne „Insellösungen“
Genau an den Schnittstellen (Messkonzept → Verbrauchszuordnung → Maßnahmen → Reporting) entstehen in vielen Unternehmen Medienbrüche: Zählerdaten hier, Investitionslisten dort, CO₂‑Bericht separat. Das ist nicht nur fehleranfällig, sondern erschwert auch den durchgängigen Nachweis.
green.screen: Viele Anforderungen – eine integrierte Lösung
Die strukturierte Erfassung aller Energieverbräuche ist der Schlüssel zu höherer Energieeffizienz im gesamten Unternehmen. Zusätzlich unterstützt die Plattform die Umweltberichterstattung, indem sie konsistente Umweltdaten bereitstellt. So wird aus dem formalen „Verwendungs- und Einsparungsnachweis“ ein datenbasierter, nachhaltiger Prozess.
Gemeinsam Lösungen entwickeln
Der Industriestrompreis bietet Unternehmen eine einmalige Chance, ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Dekarbonisierung voranzutreiben. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Verfasst von
Michael Kuhrs ist Leiter der Abteilung Messsysteme und Product Business Owner für green.screen. Seit über 25 Jahren in der Energiebranche tätig, liegt sein Fokus auf Smart Metering, Messwesen und Produktmanagement. Mit green.screen unterstützt er Unternehmen bei regulatorischen Energieanforderungen.